Als Genesener gilt, wer eine durchgestandene Infektion mit Corona nachweisen kann. Bayern verlangt laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Nachweis mittels Test nach PCR-Verfahren. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein.

Nach Ablauf der 6 Monate sollen die Genesenen sich einmal impfen lassen und zählen dann zwei Wochen später (analog zu den zweimal Geimpften) als vollständig grundimmunisiert.

Ein Antikörpertest reicht als Nachweis einer überstandenen Infektion nicht aus. Warum, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums: „Die PCR-Verfahren sind die Testverfahren, mit der bei weitem höchsten analythischen Sensitivität und Spezifität aller anderen Testverfahren zum direkten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion. Ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper ist damit nicht vergleichbar. Nach derzeitigem Wissensstand lässt eine solche Untersuchung keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Eine hinreichend sichere individuelle Aussage, ob eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht wurde, ist daher mit Hilfe eines Antikörpernachweises nicht möglich“.

Aus oben genannten Gründen wird ein Antikörpertest in unserer Praxis nicht empfohlen, die Kosten werden von den Kassen auch nicht übernommen.