Unsere Hoffnung, dass es bald für alle wieder ohne Maske geht

…endlich geht es grundsätzlich wieder ohne Maske – wir würden uns freuen, wenn Sie zum Schutz Aller bei akuten Infekten, insbesondere bei nachgewiesener COVID-Infektion, weiterhin beim Praxisbesuch eine Maske tragen.

Seit Beginn der Pandemie konnten wir bisher über 8.700 Patienten in unserer Praxis gegen COVID impfen.

Aktuelles zur Saison 2023/2024 - Wir impfen bereits seit 01.10.2023
  • Sie möchten eine Imfpung gegen COVID, gegen Grippe oder am Besten beide Impfungen auf einmal: Kommen Sie wie gewohnt, ohne Termin, einfach zu den Sprechzeiten vorbei.
  • Wir empfehlen allen Patienten ab 60 Jahren sich gleichzeitig gegen COVID und Grippe impfen zu lassen. Gemäß den neuesten Studien lässt sich mit einer Simultanimpfung in den gleichen Arm der höchste Wirkungsgrad erreichen. Ein weiterer Vorteil: Ihr bevorzugter Arm erhält keine Impfung und bleibt daher sicher schmerzfrei.
  • Jeder Patient ab 18 sollte eine Grundimmunisierung gegen COVID erhalten, diese ist vollständig bei drei immunologischen Ereignissen (Impfung oder nachgewiesener Infekt). Es sollte mindestens zweimal eine Impfung erfolgt sein.
  • Die Grippeimpfung sollte jedes Jahr aufgefrischt werden. Die angepassten Impfstoffe bieten nur für die jeweils aktuelle Saison den bestmöglichen Schutz.

Impfung

Impfung mit BioNTech/Moderna
  • Bei Erstimpfung und Impfwunsch bitte mit dem unterschriebenen Aufklärungsbogen (sh. download unten) einmal zum Aufklärungsgespräch ohne Termin in unsere Sprechstunde kommen. Bei den Folgeimpfungen ist keine erneute schriftliche Aufklärung notwendig.
  • Die Biontech-Erstimpfung erfolgt derzeit nach Terminvereinbarung, dieser wird Ihnen beim Aufklärungsgespräch vergebben.  Eine Zweitimpfung mit Biontech erfolgt frühestens nach 3 Wochen, mit Moderna nach 4 Wochen.
  • Der Hersteller Pfizer empfiehlt einen Impfabstand zwischen 3 und 6 Wochen einzuhalten. Da ausreichender Impfschutz erst nach der zweiten Biontech-Impfung gegeben ist, haben wir uns dazu entschieden, das Impfintervall auf den Mindestabstand von 3 Wochen zu verkürzen um insbesondere zu erwartenden steigenden Inzidenzzahlen bestmöglich entgegenzuwirken.

 

Impfungen bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren

Ausschließlich Biontech kann an Kinder zwischen 5 und 11 Jahren verabreicht werden. Seit 26.11.2021 ist der Impfstoff für Kinder EU-weit zugelassen.

Begründung:

  • Die Zulassungsstudie hat ergeben, dass der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für die Anwendung bei 5 – 11 Jährigen wirksam ist und ein positives Nutzen/Risiko-Profil abgeleitet werden konnte. Durch Impfung kann das Risiko einer COVID 19-Erkrankung wirksam reduziert werden.
  • Die Daten einer klinischen Prüfung bei Kindern im Alter zwischen 5 – 11 Jahren zeigten, dass die Verabreichung des Impfstoffs in einer Konzentration von bereits 10 Mikrogramm pro Dosis (ein Drittel des Erwachsenen-Impfstoffes) das Risiko einer COVID 19-Erkrankung um 90,7 % reduziert. Auch die Immunantwort war nach der Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren vergleichbar mit der von geimpften Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • Die beobachteten Impfreaktionen in der Zulassungsstudie bei Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren sind ähnlich wie bei Personen ab 12 Jahren.

 

Sie möchten Ihr Kind impfen lassen? So gehen wir vor:
  • Sie wünschen eine Impfung bei Ihrem Kind zwischen 5 und 11 Jahren, dann kommen Sie bitte (ein Erziehungsberechtigter) mit den passenden Biontech Anamnese- und Aufklärungsbögen (sh. Download unten) ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sprechstunde.
  • Nach persönlicher Risiko-/Nutzenabwägung kann dann der endgültige Entscheid zu einer Impfung erfolgen.
  • Die STIKO empfiehlt aktuell (20. Aktualisierung) eine Erstimpfung auch bei gesunden Kindern.
  • Zum Thema Zweitimpfung gibt es zum wiederholten Male keine klare Äußerung. Um die Nebenwirkungen einer Impfung gering zu halten und den Impfschutz zu verbessern, soll gemäß STIKO ein „längers“ Impfintervall eingehalten werden.
  • Die Zweitimpfung ist bei Wunsch der Eltern und nach Rücksprache mit uns Ärzten frühestens, wie bei Erwachsenen auch, nach drei Wochen möglich. Wir empfehlen aktuell eine Zweitimpfung spätestens nach drei Monaten.
Impfungen bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren

Ausschließlich Biontech kann an Jugendliche ab 12 Jahren verabreicht werden. Die EU-Kommission hat das Vakzin offiziell zugelassen. Gemäß Bundesregierung folgte sie damit einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).

Die ständige Impfkommission (StIKo) hat endlich am 16.08.2021 eine Empfehlung für alle Jugendlichen ab 12 Jahren ausgesprochen. Wir schließen uns dieser Empfehlung an.

Begründung:

  • In den USA sind seit Zulassung im Mai knapp 10 Mio. Jugendliche ab 12 Jahren geimpft worden!
  • David Kimberlin, ist Prof. für Kinder-Infektionskrankheiten an der University of Alabama und berät die US-Gesundheitsbehörden und versteht, woher die Bedenken in Deutschland kommen. „Ich verstehe es, aber ich stimme dem nicht zu“.
    Er erklärt weiter: „Wenn Jugendlich oder junge Erwachsene sich mit COVID 19 infizieren und erkranken, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Herzprobleme bekommen größer als die im Vergleich dazu wenigen Fälle, die nach den Impfungen berichtet wurden.
    In den USA ist COVID 19 die zehnthäufigste Todesursache bei Kindern seit Beginn der Pandemie Anfang 2020.
  • Die Nebenwirkungsrate ist vergleichbar mit denen von jungen Erwachsenen, die meisten sind sehr schwach: Leichte Schmerzen im Arm, Kopfweh, Schüttelfrost, Fieber.
    Doch es gibt auch Berichte von schlimmeren Nebenwirkungen. Bis Ende Mai sind 789 Fälle von Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündungen aufgetreten. Mehr als die Hälfte dieser Verdachtsfälle bei unter Dreißigjährigen. Ob die Corona Impfung die Ursache war, ließ sich bisher nicht eindeutig klären.
  • Umgekehrt weiß man nach wie vor nicht, wie sich eine Corona-Erkrankung bei Kindern auswirkt. Auch Kinder, die nur leichte oder gar keine Symptome hatten können das sogenannte PIMS-Syndrom (*) entwickeln. Prof. Kimberlin sagt dazu: „Wir verstehen nicht wirklich, warum das passiert, aber es scheint, als werde das durch die Entzündungsreaktion einer COVID 19 Erkrankung entstandene Ungleichgewicht nicht richtig reguliert, und das kann durchaus langfristige Folgen haben.
  • Zusammenfassend schließen wir uns der Meinung an, alle Jugendlichen ab 12 Jahren bei bestehendem Wunsch zu impfen. Wir gehen aufgrund obiger Erklärung davon aus, dass die ständige Impfkommission ihre aktuelle Haltung so dauerhaft nicht aufrechterhalten kann, in Deutschland nur schwerstkranke Kinder zu impfen.

(*PIMS – auf Englisch Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome, also eine Entzündungserkrankung verschiedener Organe bei Kindern – ist tückisch. Es kann als Folge einer COVID Erkrankung auftreten, selbst bei zunächst leichten oder sogar unerkannten Krankheitsverläufen. Die Corona Infektionen bei jungen Menschen steigen aktuell auch in Deutschland an und damit auch die Gefahr, dass PIMS um sich greift. Eine seltene aber lebensbedrohliche Folgeerkrankung bei Kindern.)

 
Sie möchten Ihr Kind impfen lassen? So gehen wir vor:
  • Jugendliche ab 12 Jahren, die eine Impfung möchten, kommen bitte mit einem Erziehungsberechtigten und den passenden Biontech Anamnese- und Aufklärungsbögen (sh. Download unten) ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sprechstunde.
  • Nach nochmaliger persönlicher Risiko-/Nutzenabwägung kann dann der endgültige Entscheid zu einer Impfung erfolgen. Ein Termin kann dann zeitnah vergeben werden.
  • Die Zweitimpfung mit Biontech wird analog zu den Erwachsenen aktuell nach 3 Wochen erfolgen (eine Terminabweichung ist aus logistischen Gründen auch hier nicht möglich).
Neuer angepasster mRNA-Impfstoff BioNTech BA.1

Bei dem neu angepassten Impfstoff von BioNTech handelt es sich um einen sogenannten bivalenten Corona-Impfstoff. Dieser besteht zu 50 % aus dem bisherigen etablierten mRNA-Impfstoff von BioNTech zu 50 % handelt es sich um die neue angepasste Variante. Er wirkt also sowohl gegen die ursprüngliche Form des Corona-Virus als auch gegen die Variante BA.1. Gemäß Studienlage wirkt der Variantenimpfstoff insgesamt etwas besser.

  • Der angepasste Impfstoff ist zugelassen ab 12 Jahren
  • Der Variantenimpfstoff ist nur zugelassen für die Boosterimpfungen (3. und 4. Impfung; siehe unten)
  • Weitere Variantenimpfstoffe (BA.4 und BA.5) sind bereits in Erprobung. So wird, ähnlich der Grippeimpfung, immer wieder auf das Infektionsgeschehen reagiert werden.

 

Auffrischimpfungen - Booster-Impfungen mit mRNA-Impfstoff (3. Impfung)
  • Es wird mit mRNA-Impfstoff entweder BioNTech oder Moderna geboostert. Empfohlen wird der Booster allen Patienten ab 12 Jahren.
  • Zwischen Zweitimpfung und Booster-Impfung müssen mindestens 3 Monate vergangen sein. Ausnahme gilt für Personen, die das Vakzin von Johnson&Johnson bekommen haben. Hier kann schon nach 4 Wochen nochmals geimpft werden.
  • Sie möchten eine Booster-Impfung. Bitte melden Sie sich in unserer Praxis, damit wir Sie zeitnah einplanen können.
  • Wer sich nach der COVID 19 Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) infiziert, soll in der Regel 6 Monate nach der Infektion eine Boosterimpfung erhalten.
  • Kinder zwischen 5 – 11 Jahren können gemäß STIKO-Empfehlung bei vorhandenen Vorerkrankungen ebenfalls geimpft werden. Hier soll ein Impfabstand zur Grundimmunisierung von mindestens 6 Monaten eingehalten werden.
Auffrischimpfungen - Booster-Impfungen mit mRNA-Impfstoff (4. Impfung)

Eine zweite Boosterimpfung (4.Impfung) mit einen mRNA-Impfstoff wird für folgende Personengruppen empfohlen:

  • bei Menschen ab dem Alter von 60 Jahren
  • bei Menschen zwischen 12 und 60 Jahren mit Vorerkrankungen
  • Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
  • Ebenfalls eine zweite Boosterimpfung erhalten Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, Insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt

Die zweite Boosterimpfung sollte frühestens 6 Monate nach dem letzten immunologischen Ereignis (3. Impfung oder COVID 19-Infektion) erfolgen.

Vollständiger Impfstatus gemäß Infektionsschutzgesetz (Gültigkeit ab 01.10.2022)

Impfstatus: Strengere Regeln ab 1. Oktober

Die Regeln zum Impf- und Genesenenstatus sind im Paragrafen 22a Infektionsschutzgesetz hinterlegt. Bis zum 30. September liegt ein vollständiger Impfschutz vor, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen erfolgt sind.

Anstelle der ersten oder zweiten Impfung kann auch eine durchgemachte Coronainfektion treten. Diese muss durch einen Nukleinsäurenachweis (also meist PCR-Test) belegt sein und die Testung zum Nachweis muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen. Alternativ sind Antikörpertests zulässig, sofern die Einzelimpfung danach stattgefunden hat.

Ab dem 1. Oktober gilt jemand nur als vollständig geimpft, wenn zwei Einzelimpfungen nachgewiesen werden können und eine dritte Impfung drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt ist. An die Stelle der dritten Impfung kann auch eine überstandene Coronainfektion treten, die nachweisbar sein muss.

Folgende Nachweise zählen:

    • Antikörpertest, der zu einer Zeit erfolgte, in der die betroffene Person noch keine Einzelimpfung gegen das Coronavirus erhalten hatte.
    • PCR-Test (oder weitere Labormethoden mittels Nukleinsäurenachweis) zu einer Zeit, in der die betroffene Person noch keine zweite Einzelimpfung gegen das Coronavirus erhalten hatte.
    •  Coronainfektion nach zwei Einzelimpfungen, die mittels PCR-Test (oder weitere Labormethoden mittels Nukleinsäurenachweis) nachgewiesen wird. Nach dem Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde, müssen noch weitere 28 Tage vergangen sein. Erst dann gilt der Genesenenstatus für weitere 62 Tage.

Die im Infektionsschutzgesetz verankerten Corona-Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

COVID 19-Tests
  • Ab 1. März 2023 sind von der Regierung keine kostenlosten PCR-Tests mehr vorgesehen. Die Kosten werden daher von den Krankenkassen nicht übernommen. (Stand 23.02.2023)
  • PCR Test werden aus diesem Grund in unserer Praxis nicht mehr angeboten.

Alle Fragen und Antworten zu COVID 19-Tests finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums hier im Link.

Positives Testergebnis? Was zu beachten ist!

Alle Informationen hierzu finden Sie hier im Link beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Isolation und Quarantäne

Alle Informationen hierzu finden Sie hier im Link beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Wer gilt als Genesener? Reicht ein Antikörpertest als Nachweis aus?

Als genesen gilt, wer eine durchgestandene Infektion mit Corona nachweisen kann. Bayern verlangt laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Nachweis mittels Test nach PCR-Verfahren. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein.

Genesene können neuerdings bereits 4 Wochen nach Abklingen der Symptome geimpft werden. Bei asymptomatisch Infizierten gilt jetzt die Frist von 4 Wochen nach positivem PCR-Test. Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten sollen die Genesenen sich einmal impfen lassen und zählen dann zwei Wochen später (analog zu den zweimal Geimpften) als vollständig grundimmunisiert.

Ein Antikörpertest reicht als Nachweis einer überstandenen Infektion nicht aus. Warum, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums: „Die PCR-Verfahren sind die Testverfahren, mit der bei weitem höchsten analythischen Sensitivität und Spezifität aller anderen Testverfahren zum direkten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion. Ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper ist damit nicht vergleichbar. Nach derzeitigem Wissensstand lässt eine solche Untersuchung keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Eine hinreichend sichere individuelle Aussage, ob eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht wurde, ist daher mit Hilfe eines Antikörpernachweises nicht möglich“.
Gemäß der neuen 8. Aktualisierung (!!!) der Impfempfehlungen schätzt die StIKo jetzt Antikörpernachweise zwar generell als geeignet als Belege einer Erkrankung ein. Zum gesicherten Nachweis einer durchgemachten COVID-Erkrankung können dennoch nur PCR-Test herangezogen werden. Eine sinnvolle Erklärung hierfür ist nicht erkennbar.

Aus oben genannten Gründen wird ein Antikörpertest in unserer Praxis nicht empfohlen, die Kosten werden von den Kassen auch nicht übernommen.

Digitaler Impfausweis

Endlich gib es den digitalen Impfausweis!

Die Apotheke im Lechfeld (direkt im Ärztezentrum, Lechring 2, Untermeitingen) steht in den Startlöchern. Ab sofort können vollständig Geimpfte dort ihren QR-Code, den sie zur Erstellung des digitalen Impfausweises benötigen, generieren lassen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die Apotheke. Erforderlich für die Erstellung eines QR-Codes ist  der Personalausweis sowie der gelbe Impfausweis.

Mit dem generierten Code können Sie im Anschluß über unterschiedliche Apps (z.B. Corona-Warn-App, CovPass-App etc.) Ihren Impfstatus verwalten.

FAQ's rund um Corona

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat hier im Link alle häufig gestellten Fragen zum Thema Corona zusammengefasst.

Finanzielle Unterstützung - Quarantänehilfe, Elternhilfe

Finanzielle Unterstützung bei Corona notwendig, hier geht’s zu dem Link (sh. 4. Punkt bei den Maßnahmen)

Für unsere ausländischen Mitbürger die wichtigsten Corona-Informationen in den unterschiedlichsten Muttersprachen

Die wichtigsten Informationen zur Corona-Impfung (Aufklärungsmerkblatt – Impfbrief), Corona Positiv – was dann oder allgemeine Infos zum Corona Virus in den unterschiedlichsten Sprachen finden Sie hier im Link

Wichtige Hinweise

Vor der ersten Corona-Impfung muß ein passendes Aufklärungsmerkblatt sowie die Anamnese/Einwilligungserklärung für den entsprechenden Impfstoff zwingend unterschrieben werden.

Die Aufklärungsmerkblätter sowie die Anamnese/Einwilligungserklärungen finden Sie unten im Downloadbereich. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Unterlagen im Vorfeld aufmerksam durchzulesen.

WICHTIG: Bei der Einwilligungserklärung ist anzukreuzen:

  • „Ich habe keine weiteren Fragen und verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch“ (Einwilligungserklärung mRNA-Impfstoff)
  • „Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff / mRNA-Impfstoff ein“
  • „Ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch“ (Einwilligungserklärung Vektor-Impfstoff)
    • Nach Setzen des untersten Kreuzes haben wir die Option, Sie noch am selben Tag zu impfen. Patienten, die dieses Kreuz nicht setzen möchten, müssen zwingend 24 Stunden vor der Impfung in der Sprechstunde gewesen sein.
    • Einige Patienten haben Ängste geäußert bei sehr seltenen Problemen, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen, durch Setzen dieses Kreuzes ihren Anspruch auf Haftung zu verlieren. Dies ist nicht so, der Staat haftet weiterhin.

Download-Bereich

Downloads für Impfungen mit mRNA-Impfstoff

(z.B. BioNTech/Pfizer, Moderna)

Aufklärungsmerkblatt mRNA-Impfstoff

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff

Anamnese/Einwilligungserklärung mRNA-Impfstoff

Anamnese/Einwilligungserklärung: Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff